Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Überbauungsordnung Nr. 19 "Herreney" mit Baureglementsänderung im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Überbauungsordnung Nr. 19 "Herreney", bestehend aus:
• Überbauungsplan 1:500
• Überbauungsvorschriften mit Anhang
B) Änderung der Vorschriften für die ZPP Herreney im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV, bestehend aus:
• Baureglementsänderung (Art. 312)
Zur Einsichtnahme liegen auf:
• Erläuterungsbericht mit Anhang
• abschliessender Vorprüfungsbericht vom 19. Mai 2014

Die Planung umfasst das Areal der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Herreney an der Kanalpromenade zwischen Aare und Schifffahrtskanal. In Übereinstimmung mit den Vorschriften der ZPP und ausgehend vom Resultat eines Architekturwettbewerbs legt sie die künftige Bebauung mit Wohnbauten, die Gestaltung der Freiräume und die Erschliessung und Durchwegung des Areals fest.
Die Unterlagen liegen vom 9. Juli bis zum 4. August 2014 auf der Bauverwaltung Interlaken öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung des Baureglements im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.
Innert der Auflagefrist kann gegen die Überbauungsordnung sowie gegen die geplante Änderung des Baureglements und das geringfügige Verfahren schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Lastenausgleichsbegehren sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, einzureichen.

Interlaken, 7. Juli 2014
Gemeinderat Interlaken