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Einwohnergemeinde

Zonenplan- und Baureglementsänderung "ZöN e"
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende
Akten zur öffentlichen Auflage:

Zonenplan- und Baureglementsänderung "ZöN e", bestehend aus:
• Zonenplanänderung 1:2000
• Baureglementsänderung


Zur Einsichtnahme liegt auf:
• Erläuterung
Mit der Planung soll die Grundlage für den Neubau eines Kindergartens und einer Tagesschule beim Primarschulhaus West geschaffen werden.
Die Unterlagen liegen vom 9. Juli bis zum 11. August 2014 bei der Bauverwaltung Interlaken öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.
Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Interlaken, Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten.

Interlaken, 7. Juli 2014
Gemeinderat Interlaken