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Baupublikation

Bauherrschaft: CÁ©line de Weck, Ponyhof Sturmwind, Obere Bönigstrasse 27, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Teilabbruch Ökonomiegebäude. Neubau Ökonimiegebäude mit Pferdeboxen/Auslauf. Neue Umzäunung der Pferdeausläufe und Erstellen von Pferdeunterständen.
Standort: Obere Bönigstrasse 25, Parzelle Nr. 884.
Nutzungszone: Zone für Sport und Freizeit ZSF "Ponyhof".
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand nach Art. 80 SG (Parkplätze/Auslauf).
Keine weitere Ausnahme infolge gleichzeitig geringfügiger Änderung der ZSF "Ponyhof".
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an best. Gemeindekanalisation, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).


Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Interlaken, 4. Juli 2014
Bauverwaltung Interlaken