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Baupublikation

Bauherrschaft: King's Fashion AG, Höheweg 45, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.
Bauvorhaben: Anbringen von zwei LED-Werbeelementen am Vordach/Balkon Südseite.
Standort: Bahnhofstrasse 8, Parzelle Nr. 356, Nutzungszone MK 4.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in der Bauverbotszone (vor der Baulinie) nach Art. 90 BauG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26, Abs. 3, Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Interlaken, 30. Juni 2014
Bauverwaltung Interlaken