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Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats Interlaken und fakultatives Referendum


Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 19. August 2014 folgende Beschlüsse gefasst:
Bernastrasse, Erneuerung Oberbau, Strassenentwässerung und öffentliche Beleuchtung sowie Erneuerung der Kanalisation, Rahmenkredit
Das Geschäft wird an den Gemeinderat zurückgewiesen.

Zonenplan- und Baureglementsänderung Schulanlage Mittengraben sowie Änderung Überbauungsordnung UeO Nr. 4 Berufsschulzentrum Interlaken/BZI

  1. Die Sammeleinsprache aus der Nachbarschaft zum Verkehrsaufkommen wird zur Kenntnis genommen. Der Einsprache wird mit flankierenden Massnahmen Rechnung getragen, die im Erläuterungsbericht aufgelistet werden.

  2. Die Zonenplan- und Baureglementsänderung Schulanlage Mittengraben sowie die Änderung der Überbauungsordnung UeO Nr. 4 Berufsbildungszentrum Interlaken/BZI werden genehmigt.

  3. Die Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.


 

Schulsozialarbeit, definitive Einführung auf das Jahr 2015, Verpflichtungskredit

  1. Für die definitive Einführung der Schulsozialarbeit auf den 1. Januar 2015 wird ein Verpflichtungskredit von 800”†000.- Franken bewilligt, der ab 2015 in jährlichen Tranchen von 80”†000.- Franken in den Voranschlag der Laufenden Rechnung aufgenommen wird.

  2. Der Gemeinderat wird beauftragt, in den nächsten zwei Jahren eine regionale Lösung für die Schulsozialarbeit zu prüfen und wird ermächtigt, einer regionalen Lösung abschliessend zuzustimmen und die nötigen Verträge zu unterzeichnen, sofern die Kosten die mit Ziffer 1 bewilligten Kosten für die Gemeinde Interlaken nicht übersteigen.


Auflösung der Quarta per 31. Juli 2015 und Änderung des Schulreglements

  1. Die an der Interlakner Volksschule geführte Quarta wird auf den 31. Juli 2015 aufgelöst.

  2. Die Änderung der Artikel 3a und 10 des Schulreglements vom 21. Januar 2003 wird mit Inkrafttreten auf den 1. August 2015 genehmigt.


Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.


Fakultatives Referendum
Die Zonenplan- und Baureglementsänderung Schulanlage Mittengraben mit der Änderung der Überbauungsordnung UeO Nr. 4 Berufsschulzentrum Interlaken/BZI untersteht nach Artikel 7 OgR 2000 dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Namen, Vornamen, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.

Interlaken, 20. August 2014
Der Gemeindeschreiber