Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung "Chalet Hotel
Alpha" mit Zonenplanänderung

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung "Chalet Hotel Alpha" mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung "Chalet Hotel Alpha" mit Zonenplanänderung liegt vom 8. August bis 9. September 2013 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 31. Juli 2013
Der Gemeinderat
78863