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Einwohnergemeinde

Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Strassennetzes in Grindelwald
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 6. August 2013 folgende Verordnung erlassen hat: Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Strassennetzes in Grindelwald Die Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Strassennetzes in Grindelwald tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, ab 6. August 2013 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder steht unter folgendem Link zum Download bereit:
www.gemeinde-grindelwald.ch
pages/de/Reglemente.html
Grindelwald, 6. August 2013
Der Gemeinderat
79031