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Baupublikation

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Wiederaufbau des vom Unwetter zerstörten Übergangs über den Bussalpbach.
Standort: Anggistrasse, Parz. Nrn. 34, 2087, 2085, 2086, 1161, Koordinaten 643'100/165'170, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG). • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG). • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG / 41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. September 2013.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).


Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli