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Einwohnergemeinde

Wiederherstellung Übergang Büössalpbach, Anggistalden
Überschreitung finanzielle Kompetenz des Gemeinderates
Ein Gewitter mit Hagel hat am Abend des 5. August 2013 diverse Schäden angerichtet. Gegen 21.00 Uhr gingen die ersten Schadenmeldungen ein. Die Feuerwehr, Schwellenkorporation und das Bauamt standen im Einsatz.
Der Übergang Büössalpbach auf dem Anggistalden (Doppelrohr) wurde komplett zerstört. Die unterfluteten Rohre mussten aus dem Bachbett geborgen werden.
In Anwendung von Artikel 12 der Gemeindeordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 27. August 2013 als Sofortmassnahme und gebundene Ausgabe Fr. 300000.- für die Wiederherstellung des Übergangs Büössalpbach beschlossen hat.
Da die gebundene Ausgabe die Finanzkompetenz des Gemeinderates für neue Ausgaben überschreitet, ist der Beschluss gemäss Artikel 34 GV zu veröffentlichen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspfllege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Grindelwald, 27. August 2013
Der Gemeinderat