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Einwohnergemeinde

Verordnung über die "hotelmässige Bewirtschaftung"
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 27. August 2013 folgende Verordnung geändert hat:

  • Verordnung über die "hotelmässige Bewirtschaftung"


Die geänderte Verordnung über die "hotelmässige Bewirtschaftung" tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, ab 27. August 2013 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder steht unter folgendem Link zum Download bereit:
http://www.gemeinde-grindelwald.ch/pages/de/Reglemente.html

Grindelwald, 27. August 2013
Der Gemeinderat