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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung
Überbauungsordnung "Beschneiungsanlagen und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First", Ergänzung Bärgelegg

Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Grindelwald am 27. August 2013 beschlossene Überbauungsordnung Beschneiungsanlagen und Pistenkorrektur Skigebiet Grindelwald-First in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgt gestützt auf Artikel 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985. Die genehmigten Akten liegen bei der Einwohnergemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, und beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli sowie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Der Gemeinderat