Einwohnergemeinde
Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die oben erwähnten Planungen zur Mitwirkungsauflage, bestehend aus:
Zonenplan und Baureglement
Zonenplan Landschaft und Landschaftsreglement
Überbauungsordnung "Beschneiung Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg"
Überbauungsordnung "Erschliessung Grund"
Wasserbaubewilligung / Mitwirkung
Weitere Unterlagen
Die Unterlagen liegen vom 26. September bis 28. Oktober 2013 während der Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde Grindelwald unter folgendem Link abrufbar: www.gemeinde-grindelwald.ch/pages/de/Publikationen
Während der Auflagefrist ist jedermann berechtigt, schriftlich und begründet Einwendungen zu erheben und Anregungen zu unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, 3818 Grindelwald, zu richten.
Gemeinderat Grindelwald
- Zonenplanänderungen "Grund" und "Talgietli" und "Ortweid" mit Änderung des Baureglements und des Landschaftsreglements
- Änderung Überbauungsordnung "Beschneiung Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg"
- Überbauungsordnung "Erschliessung Grund"
- Hochwasserschutz Grindelwald Grund, Schwarze Lütschine
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die oben erwähnten Planungen zur Mitwirkungsauflage, bestehend aus:
Zonenplan und Baureglement
- Zonenplanänderung Grund
- Zonenplanänderung Talgietli
- Ergänzung Baureglement
Zonenplan Landschaft und Landschaftsreglement
- Änderung Zonenplan Landschaft, Teilplan 8, Ortweid (neu)
- Ergänzung Landschaftsreglement
Überbauungsordnung "Beschneiung Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg"
- Änderung Überbauungsplan 1:10'000, Ausschnitt Süd
- Plan Mastenstandorte und Überfahrrechte 1:5000 mit Landerwerb Seilbahn Grund-Eigergletscher (neu)
- Plan Mastenstandorte und Überfahrrechte 1:5000 mit Landerwerb Gondelbahn Grund-Holenstein-Männlichen (neu)
- Ergänzung Überbauungsvorschriften
Überbauungsordnung "Erschliessung Grund"
- Situationsplan 1:500
- Längs-, Normal- und Querprofile, Landerwerbsplan
- Technischer Bericht
Wasserbaubewilligung / Mitwirkung
- Situation 1:1000 Schlüöcht - Endweg
- Querprofile 1:200
- Technischer Bericht
Weitere Unterlagen
- Erläuterungsbericht / Bericht nach Art. 47 RPV
Die Unterlagen liegen vom 26. September bis 28. Oktober 2013 während der Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde Grindelwald unter folgendem Link abrufbar: www.gemeinde-grindelwald.ch/pages/de/Publikationen
Während der Auflagefrist ist jedermann berechtigt, schriftlich und begründet Einwendungen zu erheben und Anregungen zu unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, 3818 Grindelwald, zu richten.
Gemeinderat Grindelwald