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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung "Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley"
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung "Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung "Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley" liegt vom 24. Oktober bis 25. November 2013 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.

Grindelwald, 21. Oktober 2013
Der Gemeinderat