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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Dean-Hancock Fran & Doug, Büelstrasse 29, 6052 Hergiswil.
Projektverfasserin: Archidee GmbH, Dorfstrasse 193, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch GBB Nr. 5a, Neubau Einfamilienhaus.
Hinweis: Die Gemeinde Grindelwald ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Bau einer Erstwohnung.
Standort: Eschengasse, Parzelle Nr. 309, Koordinaten 644'665/164'367, Wohnzone W2.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Nichteinhalten der minimalen Kaminhöhe.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Februar 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli