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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Luftseilbahn Wengen-Männlichen AG, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Graf Architekten + Planer AG, Freiestrasse 48, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Bergstation der Luftseilbahn Wengen-Männlichen: Erhöhung des Daches des Dienstgebäudes, Wärmeisolation, Sonnenkollektoren für Heizung und Warmwasser, Erweiterung des Perrons, Anbau Toilettenanlage und Terrainanpassungen.
Standort: Gemeinden Grindelwald und Lauterbrunnen, Männlichen Geb. Nrn. 1a und 1b, Parzellen Nrn. 73 (BR 6040) und 958, Koordinaten 638'490 / 162'550, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Überschreiten Firsthöhe (Art. 64 GBR) • Dachgestaltung (Art. 40 GBR) • Überschreiten des Gebäudevolumens (Art. 64 GBR).
Auflagestellen: • Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald • Gemeindeverwaltung Lauterbunnen, 3822 Lauterbrunnen • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli