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Einwohnergemeinde

Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Freitag, 21. Februar 2014, 20.15 Uhr, Gemeindesaal, 3818 Grindelwald


Traktanden
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29.11.2013
2. Genehmigung Überbauungsordnung "Regina" mit Zonenplanänderung
3. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll vom 21. Februar 2014 wird 20 Tage nach der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Versammlung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 42 GO).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Artikel 67 a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 30 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 13. Januar 2014
Der Gemeinderat