Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung der Zonenplanänderung "Kätteler"
Verfahren nach Art. 122 Abs. 6 BauV


Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 122 Abs. 6 der kantonalen Bauverordnung vom 9. Juni 1985 die oben genannte geringfügige Änderung der Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen liegen während 30
Tagen, das heisst vom 13. März bis 14. April 2014, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Bürozeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Zonenplanänderung sind innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Postfach 104, 3818 Grindelwald, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.

Grindelwald, 10. März 2014
Der Gemeinderat