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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 23. Mai 2014, 20.15 Uhr
im Schulhaus
Traktanden

  1. Jahresrechnung 2013;
    a) Bewilligung eines Nachkredites für zusätzliche Abschreibungen
    b) Orientierung Nachkredite
    c) Genehmigung der Jahresrechnung 2013

  2. Verpflichtungskreditabrechnungen
    a) Anschluss an Wärmeverbund für Halten 90 und 91 sowie Moosmatte 16a, Orientierung der Abrechnungen
    b) Belagseinbau Rufigrabenbrücke bis Forsthaus, Orientierung der Abrechnung
    c) Gefahrenkarte, Bewilligung eines Nachkredites und Genehmigung der Abrechnung
    d) Erschliessung Egg, Bewilligung eines Nachkredites und Genehmigung der Abrechnung
    e) Wärmeverbund, Bewilligung eines Nachkredites und Genehmigung der Abrechnung

  3. Verschiedenes


Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 30. Mai bis 30. Juni 2014   auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gsteigwiler, 14. April 2014
Der Gemeinderat