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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung
Geringfügige Änderung der Zonenplanänderung "Kätteler", Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV, Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Grindelwald am 25. Februar 2014 beschlossene geringfügige Änderung der Zonenplanänderung "Kätteler" in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 genehmigt.
Die Veröffentlichung erfolgt gestützt auf Artikel 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985.
Die genehmigten Akten liegen bei der Einwohnergemeinde Grindelwald, Bau-verwaltung, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Grindelwald, 5. Mai 2014
Der Gemeinderat