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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Elisabeth und Peter Bähler, Rinderstutzweg 25, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Wohnteil zur landwirtschaftlichen Nutzung an bestehender Alphütte. Hinweis: Die Gemeinde Grindelwald ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Auf Schreckfeld, Parzelle Nr. 66.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Zone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, 3818 Grindelwald.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Juni 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Grindelwald, 19. Mai 2014
Bauverwaltung Grindelwald