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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Grindelwald Tourismus, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Hauptstrasse 21, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Verlängerung bestehender Fussgängerstollen um 20 Meter (Sprengvortrieb) und Schüttung von Ausbruchmaterial in den Uferbereich der Lütschine.
Standort: Gletscherschlucht, Parzellen Nrn. 4533.04 und 4558, Koordinaten 646'615 / 162'630.
Zone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG), Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Juli 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli