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Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Freitag, 13. Juni 2014, 20.15 Uhr im Gemeindesaal

Traktanden
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Februar 2014
2. Genehmigung Jahresrechnung 2013; Bekanntgabe der Kreditüberschreitungen
3. Abrechnungen über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
4. Reglementsänderung Anhang 1 vom Wasserversorgungsreglement vom 1.1.2013; Anpassung Bewohnergleich-werte bei Scheunen und Brunnen
5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll vom 13. Juni 2014 wird 20 Tage nach der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Versammlung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 42 GO).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Artikel 67 a (VRPG) Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege   beim   Regierungsstatthalteramt   Interlaken   innert   30   Tagen   schriftlich   und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 30 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 15. April 2014
Der Gemeinderat