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Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung der Entwicklung "VBS-Areal", Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung vom 9. Juni 1985 die oben genannte geringfügige Änderung der Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, das heisst vom 12. Juni 2014 bis 14. Juli 2014, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Bürozeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Entwicklung "VBS-Areal" sind innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Postfach 104, 3818 Grindelwald, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.

Grindelwald, 5. Juni 2014
Der Gemeinderat