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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Grindelwald
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) Grindelwald zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) Grindelwald liegt vom 12. Juni bis 14. Juli 2014 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu rich ten.
Am Donnerstag, 26. Juni 2014, um 20.00 Uhr findet eine öffentliche Informationsveranstaltung im Kongresssaal Grindelwald statt. Dazu sind alle Interessenten herzlich eingeladen.

Grindelwald, 5. Juni 2014
Der Gemeinderat