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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung Erschliessung Enziboden
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Erschliessung Enziboden zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die UeO Erschliessung Enziboden liegt vom 3. Juli bis 4. August 2014 während den Bürozeiten bei der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.

Grindelwald, 30. Juni 2014
Der Gemeinderat