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Einwohnergemeinde

Reglementsgenehmigung
Gestü̈tzt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2014 genehmigten Artikeländerungen (Art. 10 und Art. 11 des Anhang 1: Bewohnergleichwerte) vom
● Wasserversorgungsreglement (gültig ab 1. Januar 2013)
nach unbenü̈tztem Ablauf der Einsprachefrist in Rechtskraft erwachsen sind.
Das neue Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden oder ist online unter folgendem Link verfü̈gbar: www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente/

Grindelwald, 14. Juli 2014
Der Gemeinderat