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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Terrainanpassung/Pisten- korrektur zwecks Bau einer Halfpipe für Wintersportgäste.
Standort: Bärgelegg, Parzelle Nr. 66, Koordinaten 648'658 / 167'666, Zone: Überbauungsordnung "Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald-First".
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Sep- tember 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli