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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Brawand Bruno und Claudia, Berghaus Bort, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: PlanArt Grindelwald, Werner Rubi, Dorfstrasse 79, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau inkl. Innenisolation der best. Scheune zu Gastgewerbebetrieb sowie Einbau diverser Fenster, Erteilen der Betriebsbewilligung A gemäss Art. 6 Gastgewerbegesetz.
Standort: Bort 1784, Parzelle Nr. 5253, Koordinaten 646'960 / 166'330, Zone: Überbauungsordnung "Touristische Nutzung First" (Baubereich B).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Unterschreiten der minimalen Raumhöhe (Art. 67 BauV), Unterschreiten des Abstandes zur Skipiste (Art. 27 i.V.m. Art. 55 GBR)
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. September 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).


Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli