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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Linex AG, c/o Daniel Käppeli, Hauptstrasse 280, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Lengacher Althaus Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch bestehender Gebäude Schulhausstrasse 8, 10 und 12. Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle. Hinweis: Die Gemeinde Unterseen ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Schulhausstrasse 8, 10 und 12 (Abbruch), Mittlere Strasse 1 (Neubau), Parzelle Nr. 398, Koordinaten 631'100/ 170'470, Wohnzone W2. Schutzzone: Gewässerschutzzone A. Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt. Ausnahmen: • Dachgestaltung/Geschosszahl (Art. 35 Abs. 4 GBR) • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
• Gebäudeabstand/Schattenwurf (Art. 30 GBR und Art. 22 Abs. 3 BauV). Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Unterseen, 3800 Unterseen. Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken. Auflage- und Einsprachefrist bis 23. September 2013. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
79107