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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage
Änderung Überbauungsordnung
Eichzun-Lehnzun
Der Einwohnergemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Eichzun-Lehnzun zur öffentlichen Auflage.
Folgende Unterlagen liegen auf:

  • Überbauungsvorschriften

  • Erläuterungsbericht


Auflagefrist / Auflageort: 23. August bis 23. September 2013, Bauverwaltung, 3800 Unterseen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Bauverwaltung, Amthaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, einzureichen.

Unterseen, 15. August 2013
Der Einwohnergemeinderat