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Ref. Kirchgemeinde

Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 18. September 2013, 19.30 Uhr im Futura, Kirchgasse 3, 3800 Unterseen

Traktanden:

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 21. April 2013: Genehmigung

  2. Organisationsreglement - Totalrevision: Genehmigung

  3. Unterhalt Liegenschaften - Nachkredit: Bewilligung

  4. Neuwahl Mitglied Kirchgemeinderat

  5. Orientierungen

  6. Verschiedenes


Das Organisationsreglement mit Vorprüfungsakten sowie das Protokoll vom 21. April 2013 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, sowie auf der Gemeindeverwaltung Unterseen während den Bürozeiten öffentlich auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite  kircheunterseen.ch zu finden.
Gegen Kirchgemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindes ­tens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.

Der Kirchgemeinderat