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Einwohnergemeinde

Änderung des Reglements über die Spezialfinanzierung Erneuerungsfonds Kugelfang Schiessanlage Lehn - Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Kant. Gemeindeverordnung)

Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 14. Oktober 2013 die Änderung von Art. 4 des Reglements über die Spezialfinanzierung Erneuerungsfonds Kugelfang Schiessanlage Lehn genehmigt.

Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglementsgeschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Wird das Referendum gegen das oben genannte Reglement nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat die Änderung des Reglements über die Spezialfinanzierung Erneuerungsfonds Kugelfang Schiessanlage Lehn rückwirkend auf den 14. Oktober 2013 in Kraft.
Der Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während der Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 14. Oktober 2013
Der Gemeinderat