Einwohnergemeinde
Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Unterseen hat am 11. September 2013, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 23. Oktober 2013, folgende Verkehrsmassnahme verfügt:
Verbot für Motorwagen und Motorräder
Weissenaustrasse, Ein- und Ausfahrt auf der Verzweigung Seestrasse / Weissenaustrasse
Aufhebung
Gleichzeitig wird die mit Verfügung Nr. 772-88 vom 11. Januar 1989 erlassene Verkehrsmassnahme "Kein Vortritt", Einmündung Helvetiastrasse in die Weissenaustrasse, aufgehoben. Es gilt der gesetzliche Rechtsvortritt.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Unterseen, 28. Oktober 2013
Sicherheitskommission Unterseen
Die Sicherheitskommission Unterseen hat am 11. September 2013, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 23. Oktober 2013, folgende Verkehrsmassnahme verfügt:
Verbot für Motorwagen und Motorräder
Weissenaustrasse, Ein- und Ausfahrt auf der Verzweigung Seestrasse / Weissenaustrasse
Aufhebung
Gleichzeitig wird die mit Verfügung Nr. 772-88 vom 11. Januar 1989 erlassene Verkehrsmassnahme "Kein Vortritt", Einmündung Helvetiastrasse in die Weissenaustrasse, aufgehoben. Es gilt der gesetzliche Rechtsvortritt.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Unterseen, 28. Oktober 2013
Sicherheitskommission Unterseen