Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 8. Dez. 2013, in der Kirche Unterseen im Anschluss an den Gottesdienst. Dieser beginnt um 10.00 Uhr, die Versammlung um ca. 11.00 Uhr

Traktanden

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 18. September 2013: Genehmigung

  2. Voranschlag 2014: Genehmigung; Finanzplan 2013-2018: Kenntnisnahme

  3. Bestimmen externe Revisionsstelle 2014 bis 2017: Beschluss

  4. Organisationsreglement des Kirchlichen Bezirks Interlaken-Oberhasli: Genehmigung

  5. Wahlen Kirchgemeinderat vom 1.1.2014 bis 31.12.2017
    a)      Neuwahl eines Mitgliedes
    b)      Wiederwahl von sechs bisherigen Mitgliedern

  6. Orientierungen

  7. Verschiedenes


Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 liegen ab 11. November 2013 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, sowie auf der Gemeindeverwaltung Unterseen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.
Gegen Kirchgemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.

Der Kirchgemeinderat