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Einwohnergemeinde

Urnenabstimmung vom 9. Februar 2014
Die stimmberechtigten Frauen und Männer der Einwohnergemeinde Unterseen werden gestützt auf Art. 34 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen (GO) sowie Art. 21 ff. des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) auf Sonntag, 9. Februar 2014, zur Vornahme folgender Urnenabstimmung eingeladen:


Umbau Alterssiedlung:
Bewilligung des mehrjährigen Verpflichtungskredites von 7,19 Millionen Franken für den Umbau der Alterssiedlung.
Die Stimmabgabe findet unter den gleichen Voraussetzungen wie für eidgenössische und kantonale Abstimmungen und Wahlen statt. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich oder brieflich (Art. 18 ff. AWR) ab.
Das Abstimmungslokal im Gemeindesaal an der Oberen Gasse 4 ist für die persönliche Stimmabgabe am Sonntag, 9. Februar 2014, von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind gemäss Art. 32 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen (GO) alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Allen Stimmberechtigten wird spätestens zehn Tage vor dem Urnengang das Stimmmaterial zugestellt (Art. 22 Abs. 1 AWR).
Das Stimmregister liegt zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten bei der Einwohnerkontrolle Unterseen öffentlich auf. Begehren um Eintragung in dasselbe sind bis spätestens Dienstag, 4. Februar 2014, 17.00 Uhr bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder die Karte verloren haben, können bis Donnerstag, 6. Februar 2014, 16.00 Uhr bei der Einwohnerkontrolle ein Doppel verlangen.

Unterseen, 9. Dezember 2013
Der Einwohnergemeinderat