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Einwohnergemeinde

Parkplatzbewirtschaftung Breite
Die Sicherheitskommission Unterseen erlässt, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, folgende Verkehrsanordnung:
Parkieren gegen Gebühr (Sammelparkuhr) auf den noch zu markierenden Parkplätzen in der "Breite".
Gebührenpflicht: täglich (auch sonn ­tags) von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr.
Tarif: Fr. 1.20/Stunde (übrige Zonen).
Parkdauer: maximal 5 Stunden (keine Dauerparkkarten).
Gegen diese Verkehrsanordnung kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 15. März 2014, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Parkplatzbewirtschaftung tritt mit dem Aufstellen bzw. der Inbetriebnahme der Sammelparkuhr in Kraft.

Unterseen, 6. Februar 2014
Sicherheitskommission Unterseen