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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Unterseen hat am 13. November 2013, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 und auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 sowie mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 6. Februar 2014, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:


Änderung
Die mit Zustimmungsverfügung Nr. 270-94 vom 23. Dezember 1994 erlassene Verkehrsmassnahme, Verbot für Lastwagen, Anlieferung Landwirtschaftsbetriebe gestattet, Gemeindestrassen Wyden und Wydengässli, wird auf der Wydenstrasse, Teilstrecke ab Seestrasse bis zur Verzweigung Eichzun (Bereich Liegenschaft Eichzun 9), aufgehoben.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 15. März 2014, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Verkehrsmassnahme tritt nach Ablauf der unbenutzten Beschwerdefrist in Kraft.

Unterseen, 10. Februar 2014
Sicherheitskommission Unterseen