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Schwellenkorporation

Ordentliche   Korporationsversammlung
Mittwoch   16. April 2014, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Obere Gasse 2, Unterseen


Traktanden:              

  1. Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 17. April 2013

  2. Jahresrechnung 2013

  3. Voranschlag 2015

  4. Wahl eines neuen Kommissionsmitgliedes infolge Demission

  5. Bewilligung eines Brutto-Planungskredites von Fr. 340000.- für das Generelle Entwicklungskonzept Lom-bach (GEK Lombach)

  6. Orientierung über die unterhaltspflichtigen Gewässer

  7. Verschiedenes


Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 17. April 2013, die Jahresrechnung 2013, der Voranschlag 2015 und der Finanzplan 2016-2020 liegen 30 Tage vor der ordentlichen Versammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und sind unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Die Jahresrechnung 2013, der Voranschlag 2015 und der Finanzplan 2016-2020 können in Papierform auf der Gemeindekasse bezogen werden, sie werden an der Versammlung nicht abgegeben.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli   einzureichen (Art.
63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Schwellenkommission hat an ihrer Sitzung vom 28. Januar 2014 als gebundene Ausgabe den Nachkredit von Fr. 103500.- für die RÁ umungs-, Sanierungs-,und Holzerarbeiten des Hangrutsches im Rohrschüürli-Graben genehmigt.