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Friedhof

Abräumen von Gräbern
Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass auf Ende Oktober 2014 die Reihen- und Urnengräber sowie die Urnennischen der im Jahre 1989 Verstorbenen und die Gräber der im Jahre 1994 verstorbenen Kinder aufgehoben werden.
Im Sinne von Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen werden die Angehörigen ersucht, die Gräber bis am 31. Oktober 2014 abzuräumen.
Grabschmuck, der innert dieser Frist nicht beansprucht und entfernt wird, fällt ohne Entschädigung an die Gemeinde Unterseen.

Unterseen, im April 2014
Bauverwaltung Unterseen