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Einwohnergemeinde

Änderung Überbauungsordnung Eichzun-Lehnzun
Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz
Bekanntmachung gemäss Art. 110 BauV
Die von der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 2013 beschlossene Änderung Überbauungsordnung Eichzun-Lehnzun wurde am 4. Juni 2014 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.
Die Überbaungsordnung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 7. Juli 2014 in Kraft.
Die genehmigten Unterlagen liegen bei der Bauverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli sowie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern für jedermann zur Einsichtnahme auf.

Unterseen, 6. Juni 2014
Der Einwohnergemeinderat