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Einwohnergemeinde

Protokollauflage
Gestützt auf Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2014 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeschreiberei Unterseen öffentlich auf.
Zudem kann das oben genannte Protokoll auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch eingesehen oder heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann schriftlich beim Gemeinderat Einsprache gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden (Art. 11 Abs. 3 AWR).
Anschliessend genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und behandelt dabei abschliessend Einsprachen (Art. 11 Abs. 4 AWR).

Unterseen, 10. Juni 2014
Einwohnergemeinde Unterseen
Peter Beuggert, Gemeindeschreiber