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Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 15. Juni 2014, in der Kirche Unterseen, im Anschluss an den Gottesdienst.Dieser beginnt
um 10.00 Uhr, die Versammlung um ca. 11.00 Uhr

Traktanden
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Dezember 2013: Genehmigung
2. Jahresrechnung 2013:
a) Genehmigung Nachkredit
b) Genehmigung Jahresrechnung 2013
3. Orgelrevision - Verpflichtungskredit: Beschluss
4. Informatikinfrastruktur - Verpflichtungskredit: Beschluss
5. Schaffung 25%-Stelle Sozialdiakonie/Katechetik - Verpflichtungskredit und Nachkredit: Beschluss
6. Neuwahl eines Mitgliedes in den Kirchgemeinderat
7. Orientierungen
8. Verschiedenes

Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 5 liegen ab 20. Mai 2014 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, sowie auf der Gemeindeverwaltung Unterseen während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, für Traktandum 6, Wahlen, innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden.

Der Kirchgemeinderat