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Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2014
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2014 zur Zahlung fällig. Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2014 automatisch eine Rechnung. Die bestehende Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen.
Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.- pro Hund und Jahr.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse erhoben (Art. 16 Hundegesetz Kanton Bern).

Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht seit dem 1. September 2008 eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor; siehe www.bvet.admin.ch, www.skn-kurse.ch.