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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Montag, 8. September 2014, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen


Traktanden:

  1. Stadthaus - Terrassenneubau; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 180000.-für den Neubau einer Terrasse Ost inklusive Fassadenanpassung.

  2. Stadthaus - Sanierung; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 250000.- für die Sanierung der Fenster.

  3. Altersheim Bethania - Vermögensübertrag; Beratung und Übertragung der Liegenschaft Bethania, Hohmüedig 4, Parzelle Nr. 331, vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen.

  4. Alterssiedlung und Amthaus - Wärmebezug; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 145800.- für die Installationskosten sowie der jährlich wiederkehrenden Wärmebezugskosten von Fr. 50700.- im Zusammenhang mit den Anschlüssen der Liegenschaften Alterssiedlung und Amthaus an das Fernwärmenetz der BeoTherm AG.

  5. Schulanlagen Steindler, Baukredit - Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend der Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmassnahmen beim Schulhaus "Mittelstufe".

  6. Aarestrasse, Strassensanierung - Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend der Sanierung Aarestrasse.

  7. Verschiedenes


Protokoll:
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2014 stand während 30 Tagen, d.h. vom 13. Juni bis 14. Juli 2014 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 12. Juni 2014 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat zwei Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 21. Juli 2014 die oben genannten Einsprachen abschliessend behandelt und das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 2. Juni 2014 genehmigt.


Öffentliche Auflage:
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.


Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden.
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 98 Gemeindegesetz des Kantons Bern).


Stimmberechtigung - Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.

Unterseen, 21. Juli 2014
Der Einwohnergemeinderat