Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2014
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2014 zur Zahlung fällig. Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2014 automatisch eine Rechnung. Die bestehende Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen.
Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.- pro Hund und Jahr.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse erhoben (Art. 16 Hundegesetz Kanton Bern).
Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht seit dem 1. September 2008 eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor; siehe www.bvet-admin.ch, www.skn-kurse.ch.
An-/ Abmeldung und Adressänderung
Meldung an Polizeiinspektorat Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, Tel. 033 826 19 41, Fax 033 826 19 00,
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Onlineschalter: www.unterseen.ch.

Änderung der Tierseuchenverordnung vom 31. Mai 2006
Seit dem 1. Januar 2007 ist die Kennzeichnung aller Hunde mit einem Mikrochip obligatorisch. Welpen müssen innert 3 Monaten mit einem Chip gekennzeichnet werden.
Mikrochips dürfen nur von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. Diese sorgen auch für die Meldung des Hundes an die zentrale Datenbank Anis (Animal Identity Service). Hundehaltende sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des Hundes auch der Anis zu melden (www.anis.ch).

Unterseen, im Juli 2014
Sicherheitskommission Unterseen
Polizeiinspektorat