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Baupublikation

Gesuchsteller: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung, Schwand 17, 3110 Münsingen.
Bauvorhaben: Erstellen von zwei Weihern zur Förderung von Amphibien.Waldrodung für die Weiher, Rodungsfläche: 350 m² auf der Parzelle Nr. 1651 und 50 m² auf der Parzelle Nr. 5.
Ersatzmassnahme durch ökologische Aufwertung an Ort und Stelle.
Standort: Naturschutzgebiet Weissen- au, Parzellen Nrn. 1651 und 50, Koordinaten 630'050 / 168'840, Zone: Uferschutzplan Weissenau / Landwirtschaftszone
Schutzzonen: Naturschutzgebiet Weissenau und Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekte: • Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 556) • Auengebiet von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 79) • Flachmoor von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 3671) • BLN-Objekt Nr. 1508.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute im Wald (Art. 14 WaV) • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG) • Eingriffe in kantonale Naturschutzgebiete (Schutzgebiete nach Art. 6 NSchG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Unterseen, 3800 Unterseen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalter- amt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Sep- tember 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli