Schwellenkorporation Bödeli Süd
Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 19. Sept. 2013, 20.00 Uhr, Musikzimmer Schulhaus Wilderswil
Traktanden
Öffentliche Auflage
Es liegen zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf:
- Keine
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind vor der Versammlung schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, p. Adr. Peter Mätzener, Erlenweg 13, 3806 Bönigen, einzureichen.
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.
Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Bönigen, 10. August 2013
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 19. Sept. 2013, 20.00 Uhr, Musikzimmer Schulhaus Wilderswil
Traktanden
- Wahl eines Stimmenzählers
- Hochwasserschutz Bödeli WBP Lütschine
- Orientierung über das Bauprojekt
Genehmigung Wasserbauplan
Genehmigung eines Kredites für die Bauausführung über 38 Mio. Fr. - Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Es liegen zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf:
- Keine
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind vor der Versammlung schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, p. Adr. Peter Mätzener, Erlenweg 13, 3806 Bönigen, einzureichen.
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.
Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Bönigen, 10. August 2013
Schwellenkorporation Bödeli Süd