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Konkurseröffnung

(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)

Schuldner: AGV Invest AG, Untere Bönigstrasse 9,3800 Interlaken
Konkurseröffnung: 22.5.2013
Eingabefrist bis: 3.11.2013
Liquidation nach Art. 731b OR

Das Handelsgericht des Kantons Bern hat mit Entscheid vom 28. Januar 2013 bezüglich der AGV Invest AG die Auflösung verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dieser Entscheid ist mit Datum vom 22. Mai 2013 rechtskräftig geworden. Aufgrund der Publikation vom 28. August 2013, Einstellung mangels Aktiven, wurde innerhalb der Depositionsfrist der Kostenvorschuss über CHF 33”‰000.- geleistet.
Die Mehrwertsteuer-Nr. 695 944 wird hiermit widerrufen.

Eigentümerin der folgenden Grundstücke:
Beatenberg GBB-Nr. 463, Wydi, Plan Nr. 3169
- Gartenanlage, Hofraum, 1604 m2
- Wohn- und Geschäftshaus, Hotel,406 m2
- Schopf, 16 m2
Amtlicher Wert CHF 715”‰870.-

Beatenberg GBB-Nr. 983, Wydi, Plan Nr. 3169
- Gebäude, 402 m2
- Gartenanlage, Hofraum, 2”‰565 m2
- Fliessendes Gewässer, 19 m2
- Geschlossener Wald, 1336 m2
- Schopf, 46 m2
- Waschhaus, 39 m2
- Hotel, 317 m2
- Wohn- und Geschäftshaus, 317 m2
Amtlicher Wert CHF 719”‰810.-

Beatenberg GBB-Nr. 1004, Hälteli 391, Plan Nr. 3169
- Gartenanlage, Hofraum, 147 m2
- Wohn- und Geschäftshaus, 206 m2
Amtlicher Wert CHF 301”‰200.-

Verwertung der Aktiven
Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Aktiven der Schuldnerin sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innerhalb der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzumelden. Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland, Schloss 4, Postfach 417, 3800 Interlaken, zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen

Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland