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Rechnungsruf

im öffentlichen Inventar
Erblasser: Hurst Gottfried, geb. 29.7.1946, von Niederösch BE, geschieden, Parkstrasse 21, 3800 Matten bei Interlaken, verstorben zwischen 2. und 3. September 2013.
Öffentliches Inventar gemäss Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 25.9.2013.
Gemäss Art. 582 ZGB, Art. 68 EG ZGB und Art. 41 der Verordnung über die Errichtung des Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich einzureichen. Für nicht gemeldete Forderungen wird jede Haftung abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.

Eingabefrist: bis und mit 20. November 2013.

Anmeldestellen:
- Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken; für Forderungen und Bürgschaftsansprüche gegenüber dem Erblasser
- Notar Kaspar Sterchi, Lehngasse 41, 3812 Wilderswil; für Guthaben des Erblassers.

Massaverwalterin: Scheller u. Partner AG, Treuhand, Kammistrasse 5, 3800 Interlaken.

Interlaken, 4. Oktober 2013
Der Beauftragte: Kaspar Sterchi, Notar