Regionalkonferenz Oberland-Ost
Regionalversammlung
Mittwoch, 20. November 2013, 16 Uhr, Schulhaus, Habkern
Traktanden:
Stimmberechtigt sind die 29 Gemeinde präsidentinnen und Gemeindepräsidenten der Region Oberland-Ost.
Die Versammlung ist öffentlich.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Regionalversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen.
Interlaken, 22. Oktober 2013
Geschäftsleitung Regionalkonferenz Oberland-Ost
Postfach 312, 3800 Interlaken
Mittwoch, 20. November 2013, 16 Uhr, Schulhaus, Habkern
Traktanden:
- Protokoll der Regionalversammlung vom 26. Juni 2013
- Genehmigung Voranschlag 2014
- Wahlen: Ersatzwahl in Kommission Agglomerationsthemen
- Genehmigung Verpflichtungskredit für Korridorstudie Lütschinentäler
- Genehmigung Verpflichtungskredit für Pilotprojekt Ersatzmassnahmenpool Oberland-Ost
- Start Vernehmlassung Geschäftsreglement (Kulturartikel)
- Orientierung zur Organisation des Musikschulangebots
- Verschiedenes
Stimmberechtigt sind die 29 Gemeinde präsidentinnen und Gemeindepräsidenten der Region Oberland-Ost.
Die Versammlung ist öffentlich.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Regionalversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen.
Interlaken, 22. Oktober 2013
Geschäftsleitung Regionalkonferenz Oberland-Ost
Postfach 312, 3800 Interlaken